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120Mio €
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Online Teilnahmebedingungen (AGB) für EU-
LUXMAXX, nachstehend LM genannt, ist eine Marke der Jumbo Business
Group S.à.r.l., Luxembourg. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten
regeln sich nach dem Antrag sowie durch das im Antrag Vereinbarte,
insbesondere:
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§ 1 Widerrufbelehrung
Dem Mitspieler ist bekannt, dass seine Registrierung und Mitspielbestellung sofort
wirksam wird, sobald der Aktivierungslink in seinem E-
§ 2 Mitspiel
Der Mitspieler erwirbt bei LM unmittelbar nach Zahlung des ersten Teilnahmebeitrages,
welcher unwiderruflich auf einem Konto von LM gutgeschrieben wurden, nach Maßgabe
der Teilnahmebedingungen (AGB) einen Anspruch zur Aufnahme in eine/mehrere Tippgemeinschaft(en),
sogenannte „Pools“. Das Mitspiel in den „Pools“ umfasst die in einen Kalendermonat
fallenden vier bzw. fünf Ziehungswochen der jeweiligen Tippgemeinschaft(en) an den
staatlichen Lotterien. Zur weiteren Dokumentation des zustande gekommenen Teilnahme-
§ 3 Gespielte Systemreihen
LM entwickelt die Systemreihen bzw. Zahlenkombinationen, die ihr oder einem von ihr zu benennenden Treuhändernamens und für Rechnungen der Tippgemeinschaft einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers oder einer Tippgemeinschaft, dass bestimmte Systeme oder Systemreihen oder Zahlenkombinationen eingesetzt werden, oder dass der Mitspieler einer bestimmten Tippgemeinschaft angehört, besteht nicht. Die Spielzahlen werden im EDV System von LM dem Mitspieler zugeordnet. Die dem Mitspieler schriftlich übermittelten Spielzahlen erfolgen unter Vorbehalt deren Richtigkeit, sind monatsübergreifend und begründen keinen eigenen Rechtsanspruch.
§ 4 Anteile und Gebühren
Das Mitspiel erfolgt in unteilbaren Anteilen an einer Tippgemeinschaft. Der Anteilspreis enthält den Lottoeinsatz, die Spielscheingebühren, eine Servicegebühr, eine Gebühr für die bestellten Treuhänder von LM. Spieleinsatzzahlungen werden dem Mitspielkonto des Mitspielers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Mitspielmonat verwandt. LM ist berechtigt, eine Verrechnung mit etwaigen Gewinnen und/oder zukünftigen Spieleinsatzzahlungen vorzunehmen. Die Anteile an einer Tippgemeinschaft stehen fest. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Tippgemeinschaft an Mitspieler vergeben werden können, ist LM berechtigt, sich nach Maßgabe dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften selbst an dieser Tippgemeinschaft zu beteiligen.
§ 5 Dauer des Mitspiel
Die ABO-
§ 6 Gewinnabrechnung und Auszahlung der Gewinne
Der Gesamtgewinn eines Monats wird gemäß ihren Anteilen an den Tippgemeinschaften
zu 100% an die Mitspieler verteilt. Gewinne aus Einzelreihen aus einem Kombi-
§ 7 treuhänderische Abwicklung
Der Mitspieler beauftragt LM oder einen von LM bestellten Treuhänder für ihn/die Tippgemeinschaft wie folgt tätig zu werden: LM oder ein von LM bestellter Treuhänder schließt in eigenem Namen, aber für Rechnung der Tippgemeinschaft den Spielvertrag mit der/den staatlichen Lottogesellschaft(en) über deren Annahmestellen ab. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder nimmt die Lottoscheine, die Eigentum der Tippgemeinschaften werden, für diese in Verwahrung und ist verpflichtet, die Lottoscheine für die Dauer der Einspruchsfrist aufzubewahren. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder macht die Gewinne für die Tippgemeinschaft gegenüber der/den staatlichen Lottogesellschaf(en) geltend. Zu diesem Zweck ist LM oder ein von LM bestellter Treuhänder berechtigt, bei den staatlichen Lottogesellschaften alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder nimmt die Gewinne für die Tippgemeinschaft entgegen. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt nur direkt durch LM oder einem von LM bestellten Treuhänder an die Mitspieler gemäß dem erteilten Auftrag. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder ist berechtigt, etwaige noch nicht an LM geleistete Anteilspreise für das Mitspiel mit Gewinnen des jeweiligen Mitspielers zu verrechnen. Alle Gewinne werden mit befreiender Wirkung auf das vom Mitspieler angegebene Konto überwiesen.
§ 8 Vertretung / Vollmacht
LM ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck der Tippgemeinschaft dienen, sowie zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck der Tippgemeinschaften unmittelbar oder mittelbar zu fördern. LM ist auch berechtigt, in eigenem Namen oder für eigene Rechnung für die Tippgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen und soll auch berechtigt sein, diese Rechte ganz oder teilweise entsprechend dieser Bestimmungen Anderen einzuräumen. Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen staatlichen
Lottogesellschaften und LM oder einem von LM bestellten Treuhänder.
§ 9 Haftung / Verjährung
LM steht gegenüber den Tippgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemäße
Organisation des Geschäftsbetriebes ein. LM haftet für Schäden nur, sofern diese
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In Fällen von unverschuldeten
Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen haftet LM nicht. Ebenso
ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter
Personen entstanden sind. LM haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere
Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streik, innere Unruhe oder aus sonstigen
Gründen, die LM nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen, Spielschein-
§ 10 Spielgeheimnis / Datenschutz
Das Mitspiel, Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. LM sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Mitspieler an einer Tippgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Der Mitspieler nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten über EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet.
§ 11 Salvatorische Klausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien ist das in Luxembourg geltende Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luxembourg. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Stand: 1. Halbjahr 2013